E-Auto-Förderung 2026: Ihr Weg zur Prämie
Bis zu 6.000 € Prämie für E-Autos, Plug-in-Hybride und Range-Extender Fahrzeuge
Sie planen den Einstieg in die Elektromobilität? Mit der neuen E-Auto-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven Prämien und umfangreichen Steuervorteilen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich den maximalen Bonus beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos sichern und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Was bietet die neue E-Auto-Förderung 2026?
Die aktuelle Förderung belohnt den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge: Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Käufer und Leasingnehmer von Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Range-Extender Fahrzeuge Zuschüsse von 1.500 € bis zu 6.000 € – abhängig von Modell, Haushaltsgröße und Einkommen. Auch Familien profitieren durch einen Kinderbonus, und es sind attraktive Zusatzprämien für Haushalte mit niedrigerem Einkommen vorgesehen.
Die Förderung kann über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt werden. Für einen Förderantrag ist zwingend eine BundID notwendig. Weitere Informationen über die BundID erhalten Sie hier. Der Antrag kann nur für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden und ist spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung einzureichen.
Erleben Sie Elektromobilität mit maximalem Bonus: Sparen Sie durch attraktive Zuschüsse, langjährige KFZ-Steuerbefreiung und steuerliche Vorteile bei Anschaffung und Nutzung.
Mit der E-Auto-Förderung 2026 sparen Sie gleich doppelt: Erst beim Kauf durch hohe Prämien, später Jahr für Jahr durch den Wegfall der Kfz-Steuer – und leisten nebenbei einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
Wer ist förderberechtigt?
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
- Familien profitieren von zusätzlichen Kinderzulagen
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Bis zu 6.000 € Förderung für Ihr neues Elektrofahrzeug
- Mindesthaltedauer: 36 Monate
- Keine Listenpreis-Obergrenze für Neuwagen
- Steuerbefreiung für Elektroautos jetzt bis 2035
- Sonderabschreibung und großzügige Begünstigungen für Dienstwagen
- Plug-in-Hybride & Range Extender förderfähig: max. 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
Was wird für den Antrag benötigt?
Erforderlich sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahres-einkommen beitragenden Personen. Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt das BAFA aus dem Einkommenssteuerbescheid folgende Angaben:
- Adressat des Steuerbescheides
- Steuer-ID
- Datum des Bescheids und Steuerjahr
- Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens
Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum)
Es wird empfohlen, alle weiteren Angaben, die nicht für die Prüfung benötigt werden, abzudecken oder zu schwärzen (Schwärzungen nicht auf Originalbeleg).
Fahrzeugdaten:
Es müssen folgende Angaben zum Fahrzeug gemacht werden:
- Kauf oder Leasing
- Fahrzeugtyp
- Fahrgestellnummer
Nachweis bei Plug-In-Hybriden:
Bei Plug-in-Hybriden ist eine EU-Konformitäts-bescheinigung (CoC-Dokument) für das Fahrzeug erforderlich, sofern die CO2 Emissionen über 60 g CO₂/km liegen. Beispielsweise liegt der Renault Rafale mit 43 g CO₂/km unterhalb dieses Wertes, sodass keinCoC-Dokument eingereicht werden muss
Unterstützung durch das (BAFA)
Das BAFA bietet mehrere Möglichkeiten an, um Antragssteller zu unterstützen und etwaige Fragen zu klären.
ANTRAG FÖRDERUNG ELEKTROPRÄMIE 2026
Hilfen im Onlineformular
Hotline: 06196-9081009
E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de
Webseite: bafa.de
Der Antragsprozess ist komplett digital und umfasst mehrere Schritte. Diese müssen nicht in einem Durchgang erfasst werden. Die Eingabe kann zwischengespeichert und später fortgeführt werden..

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*Der Elektrobonus i. H. v. bis zu 6.000€, entspricht dem max. Bundeszuschuss für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen, gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Auszahlung des Bundeszuschusses nach Qualifizierung gemäß Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kein Rechtsanspruch.

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